Förderverein Atteln e. V.

 

Geschichte und Aktivitäten:
Gegründet wurde der Verein 1996 als Dachverband der Attelner Vereine im Zuge der Vorbereitungen zur 1100-Jahrfeier im Jahre 1997. Ihm oblag die Ausrichtung und die Präsentation des Attelner Jubiläumsjahres. Der Reinerlös dieses Jahres dient, wie schon vom Festkomitee beschlossen, der Grundsanierung des Waldschwimmbades bzw. dem Umbau zum Naturschwimmbad des Altenautales. Der Förderverein Atteln verwaltet diese Gelder bis zum Baubeginn. Er führt bis zur Gründung eines Trägervereins die zugehörigen Gespräche mit der Stadt Lichtenau als momentaner Eigner des Bades. Zudem ist der Verein mit der Vergabe einer Machbarkeitsstudie zum Bau eines Naturschwimmbades in Vorleistung getreten. Zur Zeit tritt der Förderverein Atteln in erster Linie als Dienstleister für die Attelner Vereine auf. Darüber hinaus befasste sich der Verein mit den Fragebögen zur Lokalen Agenda 21 und der Vergabe von Zuschüssen aus dem von der Stadt Lichtenau zur Verfügung gestellten Dorferneuerungsfonds ( 1,00€ Einwohner ) Dorfgestalterische Zwecke. Im Oktober 2002 übernahm der Förderverein Atteln e. V. erstmalig die Koordinierung der Termine aller Vereine für das Jahr 2003 und erstellte den Veranstaltungskalender für die kommenden 12 Monate.

Die Ziele des Vereins sind in § 2 der Satzung wie folgt formuliert:

§ 2 Aufgaben und Zweck

(1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung öffentlicher, kirchlicher und gemeinnütziger Einrichtungen und Vereine im Stadtteil Atteln der Stadt Lichtenau.

(2)
Der Verein unterstützt insbesondere die Zusammenarbeit der einzelnen Vereine, der Bürger- schaft sowie mit dem Rat der Stadt Lichtenau und der Verwaltung.

Der Verein wurde im November 1996 mit Blick mit Blick auf die 1100-Jahr-Feier und unseres Dorfes gegründet. Es handelt sich hier um einen gemeinnützigen Verein. Die Gemeinnützigkeit ist in § 3 der Satzung geregelt.


§ 3 Gemeinnützigkeit

(1)
Der Förderverein Atteln ist eine gemeinnützige, selbstständige Organisation, in der grundsätzlich ehrenamtlich und freiwillig gearbeitet wird. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung vom 16.03.1976 (AO 1977, BGBl. I S. 613).

(2)
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3)
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4)
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. Jedes Mitglied hat jedoch Anspruch auf Erstattung der Auslagen, die im Auftrag des Vorstan- des des Fördervereins Atteln entstanden sind.

Neben den Attelner Vereinen können auch Natürliche Personen Mitglied im Verein werden. Diese Mitgliedschaft wird in § 4 der Satzung geregelt:

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen, Vereinigungen und Firmen werden, die bereit sind, den Verein und seine gemeinnützigen Satzungszwecke zu fördern und zu unterstützen.

(2) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet.

(3) Die Mitgliedschaft endet:
a) durch freiwilligen Austritt, der mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluß des Geschäftsjahres schriftlich dem Vorsitzenden anzuzeigen ist,
b) durch den Tod des Mitgliedes bzw. Auflösung des Vereins oder der Firma,
c) durch Ausschluß durch den Vorstand wegen grober Schädigung der Vereinsinteressen.

(4)
Die Mitglieder haben Beiträge zu leisten, die zu Beginn eines Geschäftsjahres im voraus fällig werden.

(5) Bei ihrem Ausscheiden oder Aufhebung des Vereins haben die Mitglieder keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.


Der zur Zeit amtierende Vorstand des Fördervereins Atteln e. V.:

1. Vorsitzender:
Heinz Köhler
Zur Heiligenrieke 27
33165 Lichtenau-Atteln
Tel.: 05292-1883

2. Vorsitzender:
Peter Henkst
Im Burggraben 3
33165 Lichtenau-Atteln
Tel.: 05292-930017

Schriftführer:
Heribert Artzt
Heierstraße 19
33165 Lichtenau-Atteln
Tel.: 05292-1088

Geschäftsführer:
Franz Hillebrand
Zur Heiligenrieke 26
33165 Lichtenau-Atteln
Tel.:

auf Anfrage Beisitzer:
Rita Rosenkranz
Hermann-Löns-Weg 11
33165 Lichtenau-Atteln
Tel.: 05292-552

Marianne Tegethoff
Am Spieker 15
33165 Lichtenau-Atteln
Tel.: 05292-2066

Ralf Zumbrock
Am Hersloh 13
33165 Lichtenau-Atteln
Tel.: 05292-1313

(Text: Heinz Köhler)